NIS-2
NIS-2 - alles was Sie jetzt beachten müssen!
Seit dem 17.10.2024 ist die NIS-2-Richtlinie der EU-Kommission in Kraft. Für Unternehmen ist es daher essentiell wichtig, die neuen Regeln für Cybersicherheit zu kennen und fristgerecht umzusetzen.
1. Grundlage: Was ist die NIS2-Richtlinie?
• Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der EU weiterentwickeln und stärken soll. Sie erweitert die bisherige NIS-Richtlinie auf und verschärft die Anforderungen andie betroffenen Unternehmen. Ziel ist es, das Cybersicherheitsniveau in Sektoren mit hoher Kritikalität zu erhöhen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die IT-Sicherheit systematisch zu verbessern. Durch die neuen Vorgaben müssen Unternehmen nicht nur umfassendere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, sondern zudem eine proaktive Rolle im Umgang mit Cyberangriffen einnehmen.
2. Die Cybersecurity-Strategie des Unternehmens im Kontext NIS-2 und dem CyberRisikoCheck des BSI
• CyberSicherheit, NIS-2, DSGVO und weitere - die Vorgaben und Anforderungen sind nicht isoliert zu verstehen sondern im Kontext einer optimierten Unternehmensstrategie. Unternehmen sind daher gezwungen, eine ganzheitliche Cybersecurity-Strategie zu entwickeln und im Linienbetrieb permanent zu hinterfragen, anzupassen und jeweilige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören robuste IT-Strukturen und entsprechend technische Maßnahmen. Aber auch die Mitarbeiter sind etwa durch Schulungen zur Sensibilisierung ein Teill des Gesamtkonzeptes.
Nicht nur reagieren, sondern vorausschauend zu handeln und das Unternehmen, daten und Mitarbeiter zu schützen ist daher höchstpriorisiert!
3. Was sind Konsequenzen bei Verstößen NIS-2 Compliance?
• Die NIS-2-Richtlinie sieht empfindliche Strafen vor: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich können sofortige Audits und technische Sofortmaßnahmen anordnen. Insbesondere in stark regulierten Branchen sollten Unternehmen ihre Rechts- und IT-Abteilungen eng verzahnen, um Compliance-Vorgaben rechtzeitig umzusetzen.
4. Übersicht der Anforderungen bedingt durch NIS-2
• Mit der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit erheblich. Betroffene Einrichtungen müssen ein ganzheitliches Risikomanagement etablieren, sensible Daten konsequent schützen und ein belastbares Krisenmanagement aufbauen, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Ziel ist es, die Betriebssicherheit nachhaltig zu gewährleisten, finanzielle und Reputationsrisiken zu minimieren und die eingesetzten Sicherheitsstandards fortlaufend an den Stand der Technik anzupassen. Regelmäßige Prüfungen sichern dabei Transparenz, Nachweisfähigkeit und Investitionsschutz.
Dazu kommen die Themen wie Meldepflichten, genaue Analyse und Dokumentation eines Vorfalls und die Bewertung der Ursachen und Auswirkungen von Cyberangriffen sind in der NIS-2-Richtlinie relevant. Reporting- und Auditpflichten sind vorzubereiten und jederzeit durch das Unternehmen lieferbar sein mit dem nachweisen, dass Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Auch organisatorische Nachweise, etwa interne Richtlinien, Übungen oder Awareness-Trainings sind durchzuführen.
5. Projektinitiierung durch ein für Sie passendes Konzept und den CyberRisikoCheck des BSI
• Viele insbesondere kleinere Unternehmen unterschätzen den Umfang der NIS-2-Richtlinie und riskieren somit, bei einer Attacke oder Auditierung nicht gerüstet zu sein. Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, werden die Unternehmen künftig von Aufsichtsbehörden überwacht. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Strafen können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Umsatzes betragen. NIS-2 Compliance ist daher ein ernstzunehmendes Thema, nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern auch um das Unternehmen vor zunehmenden Gefahren im Netz zu schützen. Initiieren Sie mit uns ein passendes CyberSecurity-Projekt für Ihr Unternehmen und starten wir gemeinsam mit dem CyberRisikoCheck des BSI – wir sind beim BSI als qualifizierter IT-Dienstleister gelistet.
Quellen und Nachweise:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.htm
NIS2 Richtlinie Eur-Lex:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022L2555&qid=1674579731975&from=EN
